Grüne: Nachtruhe muss auch für München gelten

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts fordern die Grünen Konsequenzen für den Münchner Flughafen

München (4.4.2012/sip). Nach der Bestätigung des dauerhaften Nachtflugverbots am Frankfurter Flughafen durch das Bundesverwaltungsgericht haben die Grünen auch für München eine konsequente Nachtruhe gefordert: „Wir begrüßen den Richterspruch aus Leipzig, weil er dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm eindeutig Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Luftfahrtbranche einräumt“, sagte Christian Magerl, Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit im Bayerischen Landtag. Damit sei das Gericht auch weitgehend der Empfehlung des Umweltbundesamts gefolgt, das eine generelle Ausweitung von Nachtflugverboten in der Nähe von Verkehrsflughäfen fordert.

Jetzt müsse auch die löchrige Nachtflugregelung am Münchner Flughafen angepasst werden und wie in Frankfurt mindestens ab 23 Uhr uneingeschränkte Nachtruhe gelten. Die aktuelle Regelung in München ermöglicht bislang auch in den Nachtstunden ein bestimmtes Kontingent an Flügen, Ausnahmegenehmigungen durch das Wirtschaftsministerium sind möglich.

„Entscheidend ist darüber hinaus, der Lufthansa jetzt klar zu signalisieren, dass die Bürgerinnen und Bürger im Flughafenumland nicht als Sündenböcke für Frankfurt zur Verfügung stehen“, betonteChristian Magerl. Allen Überlegungen der Lufthansa, die gescheiterten Nachtverbindungen aus Frankfurt nun an ihr zweites deutsches Drehkreuz München zu verlegen, müsse deshalb  frühzeitig ein Riegel vorgeschoben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Simone Paulmichl,
Pressesprecherin