Leserbrief zu den Lärmmessungen in Fahrenzhausen

Zum Leserbrief von Heinrich Schuster „Nichts zu tun mit dritter Startbahn“ vom 22./23.10.2011 im Freisinger Tagblatt (Rund um das Ampertal, Hinweis: In der Zeitung wird dieser Leserbrief evtl. in gekürtzter Form veröffentlicht).

Der Pressesprecher der Regierung von Oberbayern, Herr Schuster, führt in seinem Leserbrief auf, dass sämtliche Lärmwerte im Antrag der FMG auf errechneten Daten basieren und tatsächliche Lärmwerte nicht verwendet wurden. Dies ist so richtig und so hat es auch die FMG auf meine diesbezügliche Einwendung aufgeführt.

Vereinfacht dargestellt werden Flugzeuge in Lärmtypklassen eingeteilt und über die Anzahl der Überflüge (Starts und Landungen werden unterschieden) und Flughöhe sowie Gelände die entsprechenden Lärmwerte ermittelt. Dies erfolgt nach Vorgaben des Fluglärmgesetzes, insbesondere der „Anleitung zur Datenerfassung über den Flugbetrieb“ (AzD) und die „Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen“ (AzB). Jetzt ist das Ganze aber doch sehr fragwürdig. In einer Kleinen Anfrage von Abgeordneten an die Bundesregierung (Drucksache 16/13711 vom 03.07.2009) zu dieser Thematik wird gefragt, welche Abweichungen zwischen gemessenen und berechneten Lärmpegeln gem. AzB/AzD aufgetreten sind. Die Bundesregierung antwortet hierzu, dass „die Berechnungsergebnisse der AzB für Maximal- und Einzelereignispegel im Sinne einer „konservativen Berechnung“ tendenziell um ungefähr 1 dB über entsprechenden Messwerten liegen“. Dies würde konkret heißen, die errechneten Lärmwerte für Fahrenzhausen liegen „tendenziell“ um 1 dB(A) höher als unsere Messergebnisse. Seltsam, dass das nicht zutrifft.

Da gibt es jetzt eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Die Bundesregierung hat gelogen oder die FMG hat sich verrechnet. Der Regierung von Oberbayern kreide ich massiv an, dass sie Einwendungen, die diese Diskrepanz bereits dargelegt haben, mit einem Satz im Planfeststellungsbeschluss ignoriert hat. Wenn sie ihre Aufgaben als Genehmigungsbehörde ernst nimmt, dann sollte sie spätestens jetzt, da diese Ungereimtheiten öffentlich diskutiert werden, die Sache angehen und die Lärmgutachten einer Qualitätsüberprüfung unterziehen (hatten wir das nicht schon einmal bei den Prognosen?).

Anhänge:
Kleine_Anfrage_AzB_AzD_2009.pdf
Laerm_Fahrenzhausen2.pdf