Pressemitteilung von Christian Magerl

„Es ist eine einzige Frechheit, wie die Staatsregierung die Gesundheit der Menschen in Bayern aufs Spiel setzt.“ Dieses knappe Fazit zieht Christian Magerl, Landtagsabgeordneter der Grünen aus der Antwort der Staatsregierung auf eine schriftliche Anfrage zum Thema „Lärmaktionspläne für die Flughäfen München und Nürnberg“. Obwohl eine EU-Verordnung die Erstellung solcher Pläne für Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen vorsieht, ist in Bayern bislang nichts geschehen. „Die Verweigerungshaltung des zuständigen CSU-Ministers Marcel Huber (Umwelt und Gesundheit) ist völlig inakzeptabel.“ Magerl kündigte an, mit einem entsprechenden Antrag den zuständigen Behörden auf die Sprünge helfen zu wollen.

„Es ist eine einzige Frechheit, wie die Staatsregierung die Gesundheit der Menschen in Bayern aufs Spiel setzt.“

Infolge der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm wurden in § 47d BlmSchG verbindliche Termine für die Erstellung von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen u.a. für die Flughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen pro Jahr festgelegt: In der ersten Stufe mussten bis zum 30. Juni 2007 Lärmkarten und bis zum 18. Juli 2008 Lärmaktionspläne erstellt werden. Diese sind dann alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. In Bayern betrifft dies die Flughäfen München und Nürnberg. Zuständige Behörden sind die Bezirksregierungen.
Sollten also längst für alle deutschen Flughäfen dieser Größenordnung solche Aktionspläne vorliegen, wurde beispielsweise für die Flughäfen Frankfurt und Stuttgart mit den Arbeiten zumindest längst begonnen. Anders in Bayern. Die Entscheidung, ob eine Aufstellung erfolgt, so Minister Huber, liege grundsätzlich im Ermessen der zuständigen Behörden. Im Jahr 2013 werde erst geprüft, ob „eine Lärmaktionsplanung veranlasst“ sei. Bis dahin würden die Lärmkarten aktualisiert. Warum bislang nichts unternommen wurde, begründet Huber so:
„An den beiden Großflughäfen sind die o.g. Kriterien für die Prüfung, ob ein Lärmaktionsplan aufgestellt wird, derzeit nicht erfüllt. Maßnahmen zur Minderung des Fluglärms an Großflughäfen erfolgen bereits auf der Grundlage des Fluglärmgesetzes und der Tätigkeit der Fluglärmkommissionen. Mit dem Fluglärmgesetz wird der individuell erforderliche Lärmschutz bereits bei niedrigeren Lärmwerten als o.g. sichergestellt. Eine Lärmaktionsplanung an den beiden Großflughäfen wäre deshalb mit erheblichem Aufwand einschließlich Bürgerbeteiligung ohne entsprechende Konsequenzen verbunden gewesen.“
Bei den angesprochenen Kriterien handelt es sich um einen Tag-Abend-Nacht-Pegel (LDEN) von mehr als 70 dB(A) und einen Nachtpegel (LNIGHT = Dauerschallpegel berechnet über ein Jahr für den Zeitraum von 22 bis 6 Uhr) von mehr als 60 dB(A) „bei jeweils mehr als 50 Betroffenen“. Diese Werte seien im Fluglärmgesetz vorgegeben. Dadurch werde bereits ein angemessener Schutz vor Lärm verlangt und sichergestellt.
In der erwähnten EU-Richtlinie ist zur Begründung deren Notwendigkeit u.a. folgender Satz zu finden: „Die Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus ist Teil der Gemeinschaftspolitik, wobei eines der Ziele im Lärmschutz besteht. In dem Grünbuch über die künftige Lärmschutzpolitik hat die Kommission den Umgebungslärm als eines der größten Umweltprobleme in Europa bezeichnet.“
Wenn man nun berücksichtig, dass laut nationalen und internationalen Studien zur Lärmwirkungsforschung der dringende Verdacht besteht, dass Dauerschallpegel ab 40 – 44 dB(A) Menschen nachhaltig schädigt, dass ferner beim Dauerschallpegel eine Differenz um 3 dB(A) eine Verdoppelung bzw. Halbierung der (als gleich angenommenen) Fluglärmereignisse, kann man sich leicht ausrechnen, was die Staatsregierung unter „angemessenem Schutz vor Lärm“ versteht. Nämlich nichts.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Magerl

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